Virtuelle Amtstafel
Kundmachung gem. §38 Abs. 3 Bgld. Gemeindeordnung 2003 LGBL.Nr. 55/2003 i.d.g.G., wird die Tagesordnung für die am Donnerstag, den 12. Dezember 2023 um 19:00 Uhr im Gemeindeamt stattfindenden Sitzung des Gemeinderates kundgemacht.
Verordnungen der BH-Eisenstadt Umgebung
Kundmachungen
Der Nachtragsvoranschlagesentwurf 2023, der Voranschlagsentwurf 2024 der Gemeinde Stotzing und der Voranschlagsentwurf 2024 vom Gemeindeverband Stotzing-Loretto liegt gemäß § 68 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung zwei Wochen und zwar vom 24. November bis 12. Dezember 2022 während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Während der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftlich Erinnerungen einzubringen.
