Virtuelle Amtstafel
Kundmachungen
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto liegt gemäß § 75 Abs. 3 der Burgenländischen Gemeindeordnung zwei Wochen während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Während der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied der Gemeinde Stotzing frei, schriftliche Erinnerungen einzubringen.
Kundmachung gem. §50 Abs. 3 Bgld. Gemeindevolksrechtegesetzes LGBL.Nr. 55/1988 i.d.g.G., werden die Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung kundgemacht.