Wärmepreisdeckel

Veröffentlicht am 29.03.2023
Bis Ende des Jahres 2023 kann der Wärmepreisdeckel beantragt werden. Für die Berechnung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: - Jahresnettoeinkommen des Haushaltes für das Jahr 2022 - tatsächliche Kosten des Wärmebedarfs für 2023 (Rechnungen)

https://www.stotzing.at/politik-und-verwaltung/burgerservice/formulare

Bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt den Einkommensnachweisen für das gesamte Jahr 2022 aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und die Rechnungen für Heizmaterial bzw. Stromkostenvorschreibung für 2023 im Gemeindeamt abgeben oder online selbst einreichen (nur mit Handysignatur möglich!)

Wärmepreisdeckel - Land Burgenland