Windeltonne statt Windelsack für Pflegefälle

Ab 1.7.2017 treten folgende Änderungen in Kraft:
Familien mit Pflegefällen erhalten über schriftlichen Antrag, dem der Nachweis über den Pflegegeldbezug und die Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit von Einwegwindeln anzuschließen sind, anstatt der regulären 120l Restmülltonne eine 240l Restmülltonne zum Normtarif (ohne Zusatzkosten) zugewiesen. Änderungen der Voraussetzungen sind unverzüglich beim Bgld. Müllverband zu melden. Diese Antrags- und Bestätigungsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt oder online auf der Seite: 
http://www.stotzing.at/de/formulardownload/

Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die Gemeinde einmalig pro Kind gegen Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde und der Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz des Kindes 50 Stück Windelsäcke.

Sollten die zugeteilten Windelsäcke nicht reichen, können Restmüllsäcke um € 2,90 bei der Gemeinde gekauft werden.

Allgemeines:
- Windeln gehören grundsätzlich in die Restmülltonne!
- Der Windelsack soll lediglich den Mehranfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne keinen Platz mehr hat.
- Der Windelsack soll zugebunden und nicht überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.